Generelle Maskenpflicht auf den Kanaren

Seit 14. August gilt eine generelle Maskenpflicht auf den Kanaren innerhalb der Ortschaften sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen.  Sie gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. In Bars und Restaurants darf die Maske abgenommen werden.
Beim wandern muessen wir den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. In der Freien Natur sowie ausserhalb geschlossener Ortschaften gilt keine Maskenpflicht.

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